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de:vereinsgruendung [2014-01-25 23:27] gnrp Move Mitglieder finden to Gründungsversammlung, add content |
de:vereinsgruendung [2014-02-17 23:09] (current) admin Add Gründungsprotokoll. |
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+ | # Vereinsgründung | ||
+ | Es gibt im Internet einige Anleitungen, | ||
+ | Daher hier nochmal eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, | ||
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+ | Weitere Resourcen finden sich auf [[http:// | ||
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+ | ### Ideenfindung | ||
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+ | Am Anfang des Vereins sollte natürlich eine Idee stehen. Irgendeinen Grund muss es ja geben, einen Verein zu gründen, und irgendetwas, | ||
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+ | Man sollte sich auch bewusst sein, dass ein Verein zusätzlicher Aufwand ist. Man muss Mitgliederversammlungen abhalten, Korrespondenz mit dem Amt führen, und nach einer Weile wird sich immer Vereinsmeierei einschleichen. | ||
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+ | Wenn man nur ein kleines Projekt ist ohne die Möglichkeit, | ||
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+ | ### Satzung erstellen | ||
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+ | Als nächstes braucht man eine Satzung für den Verein. Es empfiehlt sich, die [Standard-Satzung](http:// | ||
+ | Wenn möglich, sollte man sich auch eine Satzung aus dem gleichen Bundesland nehmen. Nur, weil ein Amtsgericht eine Satzung akzeptiert hat, heißt das nicht, dass ein anderes das auch tut... | ||
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+ | In dieser Satzung fängt man nun an, Dinge zu ändern: Den Vereinszweck, | ||
+ | Wodrauf man vor allem achten muss, ist die Unterscheidung zwischen [[http:// | ||
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+ | ### Gründungsversammlung | ||
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+ | Um sich zu gründen, braucht ein Verein sieben Mitglieder. Diese müssen einmal an einem Ort zusammentreffen, | ||
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+ | **XXX**: Wie sieht es mit Ausländern aus? Braucht man eine deutsche Staatsbürgerschaft, | ||
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+ | Bei der Gründungsversammlung wird quasi die erste Mitgliederversammlung abgehalten. Es wird ein Vorstand gewählt, es wird die Satzung bestätigt und das ganze wird von zwei Protokollführern mitgeschrieben. Im wesentlichen muss man nur das Protokolltemplate ({{gruendungsprotokoll.tex}} -- großgeschriebene Worte durch die entsprechenden Personen ersetzen. Nur der Versammlungsleiter muss vorher bekannt sein) durchgehen. | ||
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+ | Die Satzung wird mit der Unterschrift jedes Gründungsmitglieds bestätigt, d.h. am besten macht man auf die letzte Seite der Satzung eine Adressliste mit Unterschriften. Das Protokoll wird ausgedruckt und von den Protokollführern unterschrieben. | ||
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+ | Da man diese Dokumente später abgibt, ist es ratsam, sich davon Scans bzw. Kopien anzulegen. | ||
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+ | ### Treffen mit dem Notar | ||
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+ | Ist die Gründungsversammlung abgehalten, folgt als nächstes der Notarbesuch. | ||
+ | Dafür muss man einen Termin beim Notar machen, wo eine stimmberechtigte Anzahl von Vorstandsmitgliedern jeweils mit Ausweisen und mit der bestätigten Satzung und dem unterschriebenen Protokoll hingeht. Dieser hat dann i.d.R. schon alles ausgedruckt, | ||
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+ | Der Notar beglaubigt nun die Satzung und das Protokoll und leitet die Anmeldung beim Amtsgericht ein. Ab jetzt braucht man eine gültige Vereinsadresse (es reicht aber c/o), mit der behördliche Korrespondenz geführt werden kann. | ||
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+ | ### Rücksprache mit dem Notar/dem Amtsgericht | ||
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+ | Nun folgt eine -- je nach Bundeslange auch etwas längere -- Pause, in der einem der Notar die beglaubigte Satzung und das Protokoll zurückschickt. Das Amtsgericht prüft die Satzung und wird dem Notar Bescheid geben, wenn daran etwas auszusetzen ist -- der leitet einem diese Mäkel dann weiter, und was zu tun ist, damit sie behoben werden (z.B. durch eine Vorstandssitzung zur Satzungsänderung mit Protokoll und geänderter Satzung). | ||
+ | Die Kommunikation mit dem Amtsgericht läuft normalerweise nur über den Notar, d.h. die Verbesserungen schickt man an ihn, der sie dem Amtsgericht weitergibt. | ||
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+ | Im Verlauf der Gründung [[# | ||
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+ | Wenn die Eintragung abgeschlossen ist, werden der Notar und der Verein mit der eingetragenen Adresse schriftlich darüber informiert. Ab nun ist der Verein auch [[https:// | ||
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+ | ## Gemeinnützigkeit | ||
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+ | ## Kosten | ||
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+ | Die Kosten sind überschaubar. Abgesehen vom Material (Papier, Tinte, Bier, usw.) gibt es zwei Posten für eine Gründung: Die Kosten für das Amtsgericht (in Berlin ca. 75 Euro) und für den Notar (ca. 50 Euro). |