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Vereinsgründung

Es gibt im Internet einige Anleitungen, wie man einen (eingetragenen) Verein gründet, aber wie das ganze dann konkret abläuft, darüber schweigen sich viele leider aus, oder schreiben es so kompliziert, dass man es nur schwer oder falsch versteht.
Daher hier nochmal eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie man einen Verein gründet.

Weitere Resourcen finden sich auf Wikipedia und auf vereinsrecht.de.

Ideenfindung

Am Anfang des Vereins sollte natürlich eine Idee stehen. Irgendeinen Grund muss es ja geben, einen Verein zu gründen, und irgendetwas, wodran man arbeiten kann. In der Satzung des Vereins steht sein Zweck, und eine grobe Richtung dafür sollte man sich schon überlegen. Im Endeffekt steht oft ein allgemeines Geschwurbel a la “Förderung der elektronischen Kommunikation” o.Ä. drin, aber ein bisschen darf es ja mit der Wahrheit zu tun haben.

Man sollte sich auch bewusst sein, dass ein Verein zusätzlicher Aufwand ist. Man muss Mitgliederversammlungen abhalten, Korrespondenz mit dem Amt führen, und nach einer Weile wird sich immer Vereinsmeierei einschleichen.

Wenn man nur ein kleines Projekt ist ohne die Möglichkeit, dass große Schäden entstehen, wäre es auch denkbar, einfach alles über eine Privatperson abzuhandeln.

Satzung erstellen

Als nächstes braucht man eine Satzung für den Verein. Es empfiehlt sich, die Standard-Satzung zu nehmen und mit Phrasen aus der eines existierenden Vereins anzupassen. Man sollte sich einen Verein aussuchen, der möglichst nah am eigenen Themengebiet dran ist, um unnötige Paragraphen zu vermeiden und andere aufzunehmen, die man sonst nicht hätte.
Wenn möglich, sollte man sich auch eine Satzung aus dem gleichen Bundesland nehmen. Nur, weil ein Amtsgericht eine Satzung akzeptiert hat, heißt das nicht, dass ein anderes das auch tut…

In dieser Satzung fängt man nun an, Dinge zu ändern: Den Vereinszweck, bestimmte Zahlen (wie groß ist ein Vorstand, über welche Summe darf er verfügen, wie viele Leute braucht eine Mitgliederversammlung, welche Vorankündigungsfristen gelten, usw.), bestimmte Begriffe. Wodrauf man vor allem achten muss, ist die Unterscheidung zwischen Schriftform und Textform, was z.B. bei der Einladung und der Stimmrechtsübergabe für eine MV via E-Mail wichtig ist.

Gründungsversammlung

Um sich zu gründen, braucht ein Verein sieben Mitglieder. Diese müssen einmal an einem Ort zusammentreffen, um eine Gründungsversammlung abzuhalten. Außer der Volljährigkeit bestehen keine besonderen Anforderungen an sie.

XXX: Wie sieht es mit Ausländern aus? Braucht man eine deutsche Staatsbürgerschaft, einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland?

Bei der Gründungsversammlung wird quasi die erste Mitgliederversammlung abgehalten. Es wird ein Vorstand gewählt, es wird die Satzung bestätigt und das ganze wird von zwei Protokollführern mitgeschrieben. Im wesentlichen muss man nur das Protokolltemplate (gruendungsprotokoll.tex – großgeschriebene Worte durch die entsprechenden Personen ersetzen. Nur der Versammlungsleiter muss vorher bekannt sein) durchgehen.

Die Satzung wird mit der Unterschrift jedes Gründungsmitglieds bestätigt, d.h. am besten macht man auf die letzte Seite der Satzung eine Adressliste mit Unterschriften. Das Protokoll wird ausgedruckt und von den Protokollführern unterschrieben.

Da man diese Dokumente später abgibt, ist es ratsam, sich davon Scans bzw. Kopien anzulegen.

Treffen mit dem Notar

Ist die Gründungsversammlung abgehalten, folgt als nächstes der Notarbesuch. Dafür muss man einen Termin beim Notar machen, wo eine stimmberechtigte Anzahl von Vorstandsmitgliedern jeweils mit Ausweisen und mit der bestätigten Satzung und dem unterschriebenen Protokoll hingeht. Dieser hat dann i.d.R. schon alles ausgedruckt, sodass der nur noch die Ausweise überprüfen und der Vorstand unterschreiben muss.

Der Notar beglaubigt nun die Satzung und das Protokoll und leitet die Anmeldung beim Amtsgericht ein. Ab jetzt braucht man eine gültige Vereinsadresse (es reicht aber c/o), mit der behördliche Korrespondenz geführt werden kann.

Rücksprache mit dem Notar/dem Amtsgericht

Nun folgt eine – je nach Bundeslange auch etwas längere – Pause, in der einem der Notar die beglaubigte Satzung und das Protokoll zurückschickt. Das Amtsgericht prüft die Satzung und wird dem Notar Bescheid geben, wenn daran etwas auszusetzen ist – der leitet einem diese Mäkel dann weiter, und was zu tun ist, damit sie behoben werden (z.B. durch eine Vorstandssitzung zur Satzungsänderung mit Protokoll und geänderter Satzung). Die Kommunikation mit dem Amtsgericht läuft normalerweise nur über den Notar, d.h. die Verbesserungen schickt man an ihn, der sie dem Amtsgericht weitergibt.

Im Verlauf der Gründung bezahlt man nun auch den Notar und das Amtsgericht.

Wenn die Eintragung abgeschlossen ist, werden der Notar und der Verein mit der eingetragenen Adresse schriftlich darüber informiert. Ab nun ist der Verein auch online zu finden.

Gemeinnützigkeit

Kosten

Die Kosten sind überschaubar. Abgesehen vom Material (Papier, Tinte, Bier, usw.) gibt es zwei Posten für eine Gründung: Die Kosten für das Amtsgericht (in Berlin ca. 75 Euro) und für den Notar (ca. 50 Euro).

de/vereinsgruendung.txt · Last modified: 2014-02-17 23:09 by admin