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de:rechtsformen [2014-01-06 15:41] mittagessen |
de:rechtsformen [2014-01-23 21:43] (current) gnrp Add a separate page to found a Verein |
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+ | # Rechtsformen | ||
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+ | ====== Einfuehrung ====== | ||
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+ | Die potentiellen Rechtsformen fuer ISPs in Deutschland unterscheiden sich in folgenden Punkten: | ||
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+ | * demokratische Selbstverwaltung | ||
+ | * Haftungsbefreiung | ||
+ | * steuerliche Beguenstigung | ||
+ | * Freiheit wirtschaftlich handeln zu koennen | ||
+ | * Verwaltung- und Kostenaufwand | ||
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+ | Im folgenden werden die einzelnen Rechtsformen kurz vorgestellt und Abriss der Vor- und Nachteile gegeben. | ||
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+ | ===== Personengesellschaften ===== | ||
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+ | Personengesellschaften sind keine eigenen juristischen Personen sondern entstehen wenn sich 2 oder mehr Personen (natuerlich oder juristisch) zum Erreichen eines gemeinsamen Zweckes zusammenschliessen. Insbesondere kann eine Personengesellschaft (die Gesellschaft bugerlichen Rechts) implizit, d.h. ohne die Existenz eines schriftlichen Gesellschaftsvertrags entstehen, wenn gemeinsames Handeln gegeben ist. | ||
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+ | Bei Gesellschaften buergerlichen Rechts haftet jede_r Gesellschafter_in gesamtschuldnerisch, | ||
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+ | ===== Vereine ===== | ||
+ | ==== Eingetragener Verein ==== | ||
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+ | Eingetragene Vereine sind beliebt, da rechtlich vertrautes Terrain fuer eine Vielzahl von Individuen und finanziell unaufwendig. Vereine bedingen eine mehr oder minder demokratische Selbstverwaltung aller Mitglieder und werden durch einen gewaehlten Vorstand geleitet. Zur Gruendung eines Vereines werden mindestens 7 Personen benoetigt, die Eintragung beim Registergericht uebernimmt die Notar_in des Vertrauens nach der Gruendungsversammlung. Falls der Verein einen mildtaetigen Zweck nach Abgabenordnung verfolgt ist eine Gewaehrung der Gemeinnuetzigkeit durch das lokale Finanzamt moeglich. | ||
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+ | Mitglieder haften grundsaetzlich nicht, der Vorstand nur bei grober Fahrlaessigkeit, | ||
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+ | Vereinen ist die wirtschaftliche Taetigkeit als Vereinszweck grundsaetzlich untersagt, die letztendliche Beurteilung erfolgt jedoch durch das jeweilige Registergericht. Wirtschaftliche Taetigkeit ist im grossen und ganzen als jede Taetigkeit die ueber eine reine Vermoegensverwaltung hinausgeht definiert. Es gibt mehrere ISPs die als eingetragene Vereine organisiert sind und damit bisher keine Probleme bekommen haben. Das Buergernetz Dresden, als gemeinnuetziger Verein organisiert, | ||
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+ | Zur Gründung eines Vereins siehe die separate Seite [[vereinsgruendung|Vereinsgründung]]. | ||
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+ | ==== Wirtschaftlicher Verein ==== | ||
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+ | Der wirtschaftliche Verein nach §22 BGB ist eine eher esoterische Rechtsform der seine Rechtsfaehigkeit qua Verleihung durch die jeweilige Landesregierung erhaelt. Wirtschaftliche Vereine sind, von einigen Unterschieden abgesehen, eingetragenen Vereinen recht aehnlich: | ||
+ | * ihnen ist die wirtschaftliche Betaetigung als Vereinszweck erlaubt | ||
+ | * es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Verleihung der Rechtsfaehigkeit | ||
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+ | Der zweite Punkt ergibt sich durch den Status als " | ||
+ | Da der w.V. eine Ausweichsrechtsform ist gibt es noch einige zusaetzliche Huerden: | ||
+ | * es existieren weder fertige Formulare noch feste Gebuehrensaetze fuer das Verfahren | ||
+ | * die Bearbeitung ist oft bei Catch-All-Dezernaten angesiedelt, | ||
+ | * Staendiges Erklaeren bei Banken, Behoerden und der IHK, was mensch nun eigentlich ist. Das Westnetz hat ein halbes Jahr gebraucht um bei der oertlichen IHK in die richtige Beitragskategorie eingeordnet zu werden | ||
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+ | Der Verwaltungsaufwand ist etwas hoeher als beim eingetragenen Verein, da eine volle Steuererklaerung (Gewerbe-, Koerperschafts- und Umsatzsteuer) abgegeben werden muss. Anders als bei anderen Kapitalgesellschaften besteht jedoch keine Bilanzpflicht. | ||
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+ | ===== Genossenschaft ====== | ||
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+ | Genossenschaften erfordern signifikanten Verwaltungsaufwand (Pruefung, Bilanzierungspflicht, | ||
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+ | ===== Unternehmergesellschaft/ | ||
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+ | Unternehmergesellschaften und GmbHs sind die klassischen Rechtsformen fuer wirtschaftliche Taetigkeit ohne persoenliche Haftung. | ||
+ | UG/GmbH lassen sich selbst mit einem Verein als einzigem Gesellschafter nur bedingt demokratisieren; | ||
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+ | ===== Stiftung ===== | ||